Mein Beratungsangebot
Unterstützung bei:
- Anlege- und Saugproblemen
- wunden oder verletzten Brustwarzen
- zu wenig Milch/zu viel Milch
- Milchstau/Brustentzündung
- einem unruhigem Stillkind
- Stillen von Zwillingen oder Mehrlingen
- Stillen eines Frühgeborenen
- Gedeihstörungen
- Lippen-, Kiefer und Gaumenspalte
- Down-Syndrom
- neurologischen Problemen
- Stillen eines Kindes mit gesundheitlichen Problemen z.B. mütterlichen Problemen, die Einfluss auf das Stillen haben
- Stillen nach verfrühtem Abstillen
- induzierter Laktation für ein Adoptivkind
Ich biete an:
- private Beratung
- Unterstützung im Krankenhaus
- telefonische Beratung
- Online Beratung
- Beratung zu Stillhilfsmitteln
- Fortbildungen
Die Kosten für die Stillberatung betragen:
- Stillberatung in meiner Praxis: 60,00 €/Stunde (Abrechnung erfolgt im 1/4-stündigen Takt)
- Hausbesuch: 60,00 €/Stunde (Abrechnung erfolgt im 1/4-stündigen Takt)
- Fahrzeit 60 €/ Stunde
- Fahrtkosten 0,35 €/km
Seit Mai 2023 arbeite ich als Stillbeauftragte im Gesundheitsamt in Gießen und setze mich dafür ein, die Stadt und den Landkreis Gießen noch stillfreundlicher zu gestalten. Ich biete dort kostenlose Stillberatung für Eltern aus Gießen und dem Landkreis an, um sie auf ihrem Weg des Stillens zu begleiten und zu unterstützen. Stillberatung im Gesundheitsamt. Falls Sie diese Beratung wünschen kontaktieren Sie mich bitte per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder telefonisch unter 0641 93906066.
Diese Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Stillberatung Als Zusatzleistung im Kostenerstattungsprinzip*:
AOK Hessen: Übernimmt die Kosten bis zu 400 €, wenn die Beratung durch eine IBCLC erfolgt. https://www.aok.de/pk/hessen/stillberatung/
BKK Dürrkop Adler: Übernimmt über ViDaplus_extra 250 € pro Jahr, wenn die Stillberatung durch Still- und Laktationsberater*innen, die ein Zertifikat nach den Standards des International Board of Certified Lactation Consultants (IBCLC) nachweisen. https://bkk-da.de/krankenkasse/leistungen/leistungen-von-a-z/schwangerschaft-und-familie/ Im Rahmen von Bonusprogrammen im Kostenerstattungsprinzip*:
AOK Plus: Übernimmt die Kosten für Stillkurse im Rahmen des AOK Plus Bonusprogramms, die gesammelten Bonuspunkte gelten dafür dann in doppelter Höhe. Wichtig ist hierbei, dass die Leistung Stillkurs heißt, weitere Voraussetzungen gibt es nicht. https://www.aok.de/pk/bonus-praemienprogramme/punkte-sammeln/#c1590641653
TK: Übernimmt die Kosten für Stillberatung im Rahmen des TK Bonusprogramms TK-Gesundheitsdividende, die Erstattung erfolgt dann aus dem Bonuspunktekonto. Über das Zusatzbudget in der Schwangerschaft im Kostenerstattungsprinzip
BARMER: Im Rahmen des Schwangerschafts Zusatzbudget von 200 € wird die zusätzliche individuelle Beratung in der Schwangerschaft durch die Hebamme (z. B. Still- und Ernährungsberatung, Rauchentwöhnung) gezahlt. https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/familie/familien-plus-paket
Mhplus: Im Rahmen des Schwangerschafts Zusatzbudgets von 250 €, wenn diese von einer Hebamme durchgeführt wird https://www.mhplus krankenkasse.de/privatkunden/leistungen/schwangerschaft-geburt/leistungen-fuer-mutter-kind/schwangerschaftsbudget
Vivida BKK: Im Rahmen des Schwangerschafts Zusatzbudgets von 500 € werden die Kosten individueller Still- und Ernährungsberatungen bis 12 Monate nach der Entbindung erstattet. Die individuelle Still- und Ernährungsberatung erfolgt durch eine zugelassene Hebamme oder einen zugel. Entbindungspfleger, insbesondere mit der Zusatzqualifikation Stillberaterin / Stillberater. https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/individuelle-still-und-ernaehrungsberatungen
Bergische Krankenkasse: Im Rahmen des Schwangerschafts Zusatzbudgets von 550 € werden die Kosten der Stillberatung durch die Hebamme oder eine Still-und Laktationsberaterin IBCLC erstattet. https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/Bilder/Leistungsstark/Schwanger_Baby_Familie/Schwangerschaftsbudget_2025.pdf
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Bonusprogramme für Ihre Versicherten an. Es werden hier unter anderem Baby Boni oder Schwangerschafts Boni als Geldprämie gezahlt, wenn alle Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.
*Die Kosten werden von den Versicherten zunächst selbst getragen und können dann bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Bei Bonusprogrammen ist es immer auch nötig beim Einreichen der Rechnung dazuzuschreiben, dass die Vergütung über das Bonusguthaben erfolgen soll.
Sandra Deissmann
Am Erlen 7
D-35469 Allendorf (Lumda)
Mobil: 0162-9538407
gültig ab 20.08.2024